
Sind Sie vorbereitet?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft!
Was heißt das für Sie und was müssen Sie jetzt unbedingt veranlassen?
Was heißt das für Sie und was müssen Sie jetzt unbedingt veranlassen?
Für alle Unternehmen ist Barrierefreiheit ein wichtiges Thema – nicht nur, weil ab dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) greift, sondern auch, weil eine barrierefreie Webseite klare Vorteile mit sich bringt.
Eine barrierefreie Inernetseite ist weitestgehend für alle Menschen uneingeschränkt nutzbar – unabhängig von körperlichen, geistigen oder auch nur temporären Einschränkungen. Das bedeutet unter anderem:
- Gute Lesbarkeit: Klare Schriftarten, ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, gut strukturierte Inhalte.
- Einfache Navigation: Eine verständliche und logische Menüführung, die auch ohne Maus bedienbar ist.
- Alternative Inhalte: Texte für Bilder (Alt-Texte), Untertitel für Videos und eine klare Struktur für Screenreader.
- Verzicht auf komplizierte Elemente: Keine schwer verständlichen Captchas, keine versteckten Inhalte, die nur mit der Maus sichtbar werden.
- … und vieles mehr.
Ich überprüfe Ihre Internetseite auf diese und weitere Kriterien der Barrierefreiheit und schlage konkrete Maßnahmen zur Optimierung vor. So kann der 28. Juni 2025 kommen!